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Carbon-Frontflaps Exige V6

Carbon-Aero-Frontflaps für Lotus Exige S V6, Sport 350 und Sport 380 bis MY2018 • Zusätzlicher Anpressdruck auf der Vorderachse • Optimierte Frontaerodynamik • Track- und Race-Ausführung erhältlich • Hochwertige Motorsport-Optik • Lieferung als Satz • Motorsportteil ohne Straßenzulassung
  • Variant
Preis
411,81 € 411,81 € (inkl. Steuern)
326,89 € (inkl. Steuern)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versand: 2-3 Geschäftstage

Carbon-Aero-Frontflaps für Lotus Exige V6

Die Carbon-Aero-Frontflaps wurden für den sportlichen Einsatz der Lotus Exige V6 entwickelt. Sie optimieren die Luftführung an der Fahrzeugfront und erzeugen zusätzlichen aerodynamischen Anpressdruck auf der Vorderachse.

Neben ihrer aerodynamischen Funktion verleihen die hochwertigen Carbon-Flaps der Exige eine markante, vom Motorsport inspirierte Optik. Je nach gewünschter Ausführung und Einsatzzweck stehen zwei unterschiedliche Größen sowie ein Komplettsatz zur Auswahl.

Passend für

  • Lotus Exige S V6

  • Lotus Exige Sport 350

  • Lotus Exige Sport 380

  • Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 2018

Verfügbare Varianten

  • Track: kleine Ausführung

  • Race: große Ausführung

  • Komplettsatz: Track- und Race-Ausführung

Bitte wählen Sie bei der Bestellung die gewünschte Variante aus.

Produktdetails

  • Gefertigt aus Carbon

  • Erhöhter Anpressdruck auf der Vorderachse

  • Optimierte Aerodynamik an der Fahrzeugfront

  • Unterstützt ein stabileres Fahrverhalten bei höheren Geschwindigkeiten

  • Sportliche Motorsport-Optik

  • Zwei Größen erhältlich

  • Lieferung jeweils als Satz

  • Komplettsatz mit Track- und Race-Flaps verfügbar

Wichtiger Montagehinweis

Bei Faceliftmodellen sind Anpassungsarbeiten erforderlich. Abhängig von der Fahrzeugausführung müssen die Flaps angepasst beziehungsweise an einer anderen Position montiert werden.

Wichtiger Hinweis

Motorsportteil – ohne Straßenzulassung!

Dieses Produkt ist ausschließlich für den Einsatz im Motorsport beziehungsweise auf nicht öffentlichen Strecken vorgesehen. Es ist im Geltungsbereich der StVO/StVZO nicht zulässig.